Strafrecht / Maßregelvollstreckungsrecht in Göttingen und bundesweit!

Die Rechtsanwaltskanzlei Mann ist ausschließlich im Bereich des Strafrechts tätig. Neben klassischen Strafverteidigungen im Ermittlungsverfahren und in der Hauptverhandlung vor Gericht liegt der besondere Schwerpunkt auf der Vertretung von Mandanten, die nach §§ 63, 64 oder 66 StGB im Maßregelvollzug (z.B. im MRVZN Moringen) untergebracht sind.

Es werden nicht nur Wahlverteidigungen, sondern in geeigneten Fällen (insbesondere hinsichtlich Anhörungen in Sachen Maßregelvollstreckung) auch sogenannte "Pflichtverteidigungen" übernommen.

Sollten Sie also in irgend einer Form mit dem Strafrecht in Konflikt geraten bzw. staatlicher Strafverfolgung oder vor allem einer Maßregelunterbringung ausgesetzt sein und Beratung bzw. Verteidigung benötigen, wenden Sie sich gerne an die Kanzlei Mann! Der (telefonische) Erstkontakt ist immer kostenlos.

Rechtsanwalt Johannes Mann, Göttingen