Rechtsanwalt Johannes Mann

RA Mann hat sein Studium mit strafrechtlichem Schwerpunkt an der Universität Göttingen absolviert und anschließend das Rechtsreferendariat in Oldenburg, Delmenhorst und Bremen abgeleistet.

Nach dem zweiten Staatsexamen war RA Mann mehrere Jahre wissenschaftlicher Mitarbeiter und Dozent an einem Göttinger Strafrechtslehrstuhl. Zuletzt war Herr Mann im Jahre 2011 parallel zur Anwaltstätigkeit als Lehrbeauftragter an der Universität Göttingen tätig.

Seit 2010 betreibt RA Mann eine eigene Kanzlei in Göttingen - ausschließlich im Bereich des Strafrechts. Einen besonderen Schwerpunkt bildet dabei die Vertretung von Mandanten, die im Maßregelvollzug (nach §§ 63, 64 oder 66 StGB) untergebracht sind (sog. Maßregelvollstreckungsrecht).

Mitgliedschaften von Rechtsanwalt Mann: Deutscher Anwaltverein, Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im DAV,  Göttinger Anwaltverein e.V.,RAK Braunschweig, Vereinigung Niedersächsischer und Bremer Strafverteidiger e.V.