Ein erster kurzer Kontakt am Telefon oder ein erstes kurzes persönliches Gespräch, in dem Sie in groben Zügen Ihr Anliegen schildern, ist immer kostenfrei!

Wir beraten dann gemeinsam, ob die Kanzlei Mann für Ihre Angelegenheit der richtige Partner ist und welche Kosten in etwa auf Sie zukommen könnten. Erst anschließend, wenn Sie sich für eine Zusammenarbeit mit der Kanzlei entschließen sollten, können Kosten entstehen. Scheuen Sie also niemals aus Kostengründen den Erstkontakt!

Im Strafrecht wird dann entweder nach den gesetzlichen Gebühren abgerechnet, die sich aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz („RVG“) ergeben und sich vor allem auf die jeweiligen Verfahrensabschnitte (Ermittlungsverfahren, Hauptverfahren, Rechtsmittelverfahren), Verhandlungstage etc. beziehen oder es wird eine Honorarvereinbarung getroffen, die sich von vornherein auf das gesamte Verfahren oder nur auf einzelne Abschnitte oder Handlungen beziehen kann. In Betracht kommt auch eine Honorarvereinbarung auf Stundenbasis.
Die anwaltliche Vergütung im Strafrecht ist also immer eine Sache des Einzelfalls und sollte gesondert besprochen werden.

In geeigneten Fällen (v.a. im Bereich der Maßregelvollstreckung in ganz Niedersachsen oder in den angrenzenden Bundesländern) werden selbstverständlich auch Pflichtverteidigungen übernommen!

Rechtsanwalt / Strafverteidiger Johannes Mann, Göttingen